Seit einigen Jahren steht das Mehrfamilienhaus Methfesselstraße 80 in Teilen leer und verfällt. Den letzten Mietern wurde bereits gekündigt - nun droht dem Haus der Abriss.

Das Mehrfamilienhaus nahe der Eimsbüttler U-Bahn-Station Lutterothstraße wurde 1889 als Einfamilienhaus errichtet und später um ein Geschoss erweitert. Es besitzt noch zahlreiche bauzeitliche Details, wie Holzfenster, Türen und ein historisches Treppenhaus, und es prägt seine Umgebung seit über 130 Jahren.

2018 kaufte eine neue Eigentümer-Gesellschaft das Gebäude und hat nach Angaben des Bezirksamts bisher keine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Über eine "Kleine Anfrage" der Fraktion DIE LINKE an das Bezirksamt Eimsbüttel wurde bekannt, dass das Bezirksamt 2019 von Mängeln am Objekt erfahren und Mängel an der Bausubstanz festgestellt hat, wie Holzschäden durch Insekten und Pilze sowie Hausschwamm. Aktuell soll nur die untere Etage bewohnt sein, den letzten verbliebenen Mietern wurde nach eigenen Angaben von den Eigentümer-Gesellschaft gekündigt.

Der Denkmalverein hat im Mai 2021 einen Denkmalvorschlag ans Denkmalschutzamt geschickt und hätte eine Unterschutzstellung des Gebäudes sehr begrüßt. Das Haus zählt vermutlich zu einer frühen Schicht der Bebauung dieses Quartiers und ist ggf. sogar eines ersten in dieser Straße überhaupt gewesen. Bemerkenswert ist zudem die ursprüngliche Nutzung als Einfamilienhaus, das für frühe Wohnbauten der Industrialisierung eher ungewöhnlich ist. Leider gab das Amt die Auskunft, dass es bei seiner letzten Prüfung 2018 keine Schutzwürdigkeit erkannt habe.

Da Hamburg gerade in den letzten Jahren schon zahlreiche Gründerzeitbauten verloren hat, wäre ein Abbruch der Methfesselstraße 80 sowohl ein Verlust an Stadtbaugeschichte als auch eine Verschwendung grauer Energie. Es wäre daher wünschenswert, dass der Bezirk Eimsbüttel die für dieses Quartier geltende „Städtebauliche Erhaltungsverordnung“ anwendet. Das Gebäude besitzt sowohl geschichtliche als auch die Stadtgestalt prägende Bedeutung, und mit dieser Begründung könnte die Bauaufsichtsbehörde den Abriss versagen.

Fotos: Kristina Sassenscheidt