An der Niendorfer Straße 70 steht ein prachtvolles, denkmalgeschütztes Gebäude aus der Gründerzeit - leider ist sein Schicksal nach jahrelangem Verfall und dem Verkauf an einen Investor unklar.

Um 1900 avancierten Teile von Lokstedt zu beliebten Wohnquartieren für wohlhabende Hamburgerinnen und Hamburger, die die damals noch ländliche Umgebung schätzen. In diesem Zuge entstand 1892 auch dieses sandfarbene Wohngebäude nach Entwurf des Architekten F. Deppermann für den Bauherrn P. Kern.

Der Garten wird von einer Pfeiler-Eisengitter-Einfriedung eingefasst. Der zweigeschossige Putzbau mit dem seitlichen Eingang besitzt zur Straße und zum Garten hin vortretende Risalite mit Veranda. Die repräsentative Fassade orientiert sich stilistisch an Klassizismus und Renaissance - mit aufwendigen Pilasterrahmungen, Überdachungen der Fenster im Obergeschoss, Konsolkranzgesims, überdachter Gaube u.a. Die Innenräume sind großzügig und besitzen die zeittypische Aufteilung von Küche und Lagerräumen im Keller, Wohn- und Repräsentationsräume (‚Saal’) im Erdgeschoss und Privaträumen im Obergeschoss. Das Denkmalschutzamt fasst die geschichtliche Bedeutung des Gebäudes so zusammen: „Das Wohnhaus samt Einfriedung bezeugt anschaulich die gründerzeitliche Entwicklung Lokstedts zum stadtnahen Villenvorort Hamburgs und stellt ein in Form und Dekor typisches Beispiel des gehobenen Wohnhausbaus des ausgehenden 19. Jahrhundert dar.“

Der aktuelle Zustand des Gebäudes ist leider besorgniserregend: Laut Informationen aus der Nachbarschaft gibt es Schwamm, Holzbock und Kontaminationen durch Holzschutzmittel. Obwohl mit den Behörden bereits die Sanierung in Kombination mit Neubauten auf dem Gelände abgestimmt war, wurde der Bau 2019 noch einmal an einen Investor verkauft. Der jedoch ist laut Angaben des Denkmalschutzamtes nicht erreichbar. Der Denkmalverein appelliert dringend an das Verantwortungsbewusstsein des Eigentümers, das Denkmal nicht weiter verfallen zu lassen. Verwaltung und lokale Politik sollten diesen Fall unbedingt weiterverfolgen und den Eigentümer, wenn nötig, zu einer Sicherung verpflichten.

Fotos: Joerg Kilian, Forum Kollau