Hamburg, 18.04.2017

Bei einer Anhörung im Kulturausschuss zur Novellierung des Hamburger Denkmalschutzgesetzes 2013 am 18.4.2017 hat der Denkmalverein Hamburg e.V. sich wie folgt geäußert.

In unseren Augen ist die Gesetzesnovelle grundsätzlich ein Erfolg:

  • Die befürchtete Klagewelle ist nicht eingetreten, stattdessen kommt das Denkmalschutzamt seinem gesetzlichen Auftrag nach und arbeitet gut mit den Bürgern zusammen. Die Genehmigungsfristen werden eingehalten und es gibt kaum Abbruchanträge oder Denkmalaufhebungen.
  • Viele Neubauvorhaben finden in und neben Denkmal-Ensembles statt und werden gut mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Als erfolgreiches Beispiel ist die Konversion des ehemaligen AK Ochsenzoll zu einem Wohnquartier zu nennen. Die Befürchtung, Hamburg könnte zu einem „Museum“ werden, ist insofern vollkommen unbegründet, als nur ca. 2-3 Prozent aller Gebäude unter Schutz stehen.
  • Das Gesetz verschafft den Denkmaleigentümern eine größere Rechtssicherheit, da keine Unterscheidung zwischen „erkannten“ und „geschützten“ Denkmälern mehr gemacht wird. Die Denkmalbegründungen sind sorgfältig erarbeitet und stellen eine verlässliche Grundlage dar. Auch Denkmäler ohne Einzelgutachten wurden bei der Erfassung der „erkannten Denkmäler“ qualifiziert genug geprüft.
  • Das Gesetz ermöglich zudem eine große Transparenz, da alle Denkmal-Eigentümer im Rahmen einer umfassenden Benachrichtigungsaktion darüber informiert wurden, dass sie ein Denkmal besitzen und zudem jederzeit die Möglichkeit haben, die Begründung für den Denkmalwert ihres Gebäudes abzufragen. Darüber hinaus bietet das Amt Infomaterial, Beratungen und Fortbildungen an. Zudem stehen die Bibliothek und das Archiv des Amtes allen Interessierten offen.
  • Zusammenfassend kann man sagen, dass das Denkmalschutzgesetz in der aktuellen Form ein effizientes und sinnvolles Instrument zur Denkmalerhaltung darstellt. Kulturdenkmäler erzählen die Geschichte der Stadt und sind unverzichtbarer Bestandteil der Qualität und Attraktivität der Stadt für Bürger und Besucher.

Der Denkmalverein hat jedoch Kritik in den drei Bereichen Kommunikation, Ausstattung und Gleichbehandlung vor dem Gesetz.

Kommunikation

  • Ebene der Verwaltung: Es herrscht zu wenig Transparenz über verwaltungsinterne Abwägungsprozesse: Insbesondere wenn andere städtische Interessen betroffen sind, werden Entscheidungen oft im Hinterzimmer gefällt. Fachliche Einwände des Denkmalschutzamts landen höchstens als Stellungnahme in den Akten, aber werden der Öffentlichkeit i.d.R. vorenthalten.
  • Ebene der Politik: Es geschieht immer häufiger, insbesondere beim Thema „Nachkriegsmoderne“, dass einzelne Politiker ohne Rücksprache mit dem Denkmalschutzamt – immerhin dem zuständigen Fachamt – ihre geschmäcklerischen Urteile über die Presse kommunizieren, wie zuletzt im Fall der Commerzbank geschehen. Dieses Infragestellen denkmalpflegerischer Grundsätze hat sehr negative Konsequenzen in der öffentlichen Wahrnehmung und teilweise fatale Auswirkungen auf die Haltung privater Denkmaleigentümer.
  • Ebene der breiten Öffentlichkeit: Die Bürgerschaft hatte den Senat im Rahmen der Gesetzesnovelle ersucht, eine Informations- und Dialogoffensive zu starten. Die vereinbarten Maßnahmen wurden zwar durchgeführt, es ist jedoch festzustellen, dass es allgemein wenig positive Presse zu Denkmalschutz-Themen gibt. Das ist auch damit begründet, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes 2014 von einer Dreiviertel- auf eine halbe Stelle reduziert wurde, und das leitet zu unserem nächsten Thema über.

Ausstattung des Denkmalschutzes

  • Die Stellensituation im Denkmalschutzamt ist bis heute unzureichend.
  • Im Gesetz heißt es „Die FHH soll (...) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen. Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ Dennoch ist die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes mit einer halben Stelle nicht ansatzweise klassifiziert und bräuchte dringend eine Aufstockung.
  • Noch problematischer ist der Bereich der Genehmigungen: Im Rahmen der Wohnungsbauoffensive wurden die Stellen bei Bauprüfern massiv verstärkt, und die höhere Anzahl an Fällen erreicht jetzt auch das Denkmalschutzamt, das damit zum Nadelöhr wird. Daher muss hier – auch im Sinne des Wohnungsbaus – dringend personell bei der praktischen Denkmalpflege und dem Service-Referat aufgestockt werden.
  • Ergänzend ist zu erwähnen, dass der Förderetat des Amtes mit 1 Mio EUR jährlich nicht ausreicht. Seine Höhe ist seit vielen Jahren gleich geblieben, obwohl sich die Anzahl der Denkmäler insgesamt deutlich erhöht hat.
  • Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Hamburgs Denkmalschutz mit dem Denkmalrat und dem Denkmalverein wichtige bürgerschaftliche Partner besitzt, die bei ihrer Arbeit durchaus noch etwas Unterstützung gebrauchen könnten. Es wäre zum Beispiel wünschenswert, dass der Denkmalrat einen eigenen Etat für Gutachten oder Mediationsprozesse erhält. Der Denkmalverein wiederum übernimmt mit seiner umfassenden Vermittlungsarbeit und Aktivierung von Privatinitiative Teile von Landesaufgaben und müsste hierfür eigentlich eine strukturelle Förderung erhalten, so wie es im Bereich des Naturschutzes selbstverständlich ist.

Gleichbehandlung
Es ein Dauerproblem, dass das Gesetz nicht alle Denkmal- eigentümer gleich behandelt (bzw. nicht alle das Gesetz gleichermaßen anwenden.)

  • Da wäre zum einen die Kirche, die aufgrund des Staatskirchenvertrags keine Genehmigungen für Denkmalveränderungen oder gar -abrisse benötigt. Das ist nicht nachvollziehbar angesichts der Tatsache, dass die Kirche eine große gesellschaftliche Verantwortung hat.
  • Ebenfalls kritisch ist am Gesetz der Passus zur Zumutbarkeit der Erhaltung bei Ensembles, der eine „auf Ensembleteile bezogene Wirtschaftlichkeits-betrachtung in geeigneten Fällen“ möglich macht. Er wurde einzig für die Eigentümer der Siedlung Gartenstadt Berne aufgenommen, um dort Nachverdichtungen zu ermöglichen. Auch sonst hat man leider immer wieder den Eindruck, dass Denkmaleigentümer mit guten Kontakten zur Politik eine Sonderbehandlung bekommen. Als aktuelles Beispiel zu nennen wäre der jüngst vom Senat beschlossene Abriss der ehemaligen Metallfabrik am Billbrookdeich, der es nun der ECE ermöglicht, ein Logistikzentrum für den Hermes-Versand errichten zu lassen. Wirtschaftliche Interessen dürfen jedoch nicht das alleinige Ziel sein, wenn ein Denkmal saniert und umgenutzt wird!
  • Gleichbehandlung bedeutet aber auch, dass die Geldbuße bei nicht genehmigter Veränderung bis hin zu Abriss des Denkmals wirtschaftlich angemessen sein sollte. Aktuell ist sie jedoch mit einer Maximalsumme von 500.000 Euro zu niedrig für Investoren, die eine solche Strafzahlung bei Großprojekten in die Gesamtkalkulation einpreisen und quasi aus der Portokasse zahlen können.
  • Aber auch das beste Gesetz hilft nicht, wenn man sich nicht daran hält, und damit kommen wir zur Stadt als Denkmaleigentümer: Im Gesetz §1 Absatz 2 heißt es, wie eben schon zitiert „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll (...) durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen.“ Leider muss man feststellen, dass die FHH ihren gesetzlichen Auftrag als Immobilieneigentümerin vielfach nicht ernstnimmt. Als Denkmalverein setzen wir einen Großteil unserer Mittel ein, um städtische Objekte zu retten. Stadteigene Denkmäler werden oft nur mangelhaft in Stand gehalten oder gar abgerissen. Als prominente Beispiele zu nennen sind der Abbruch der GEG-Bauten auf der Peute (Hamburgs einst wichtigstes Beispiel für Industriearchitektur der 20er Jahre), des Bunkers am Eidelstedter Weg (der bedeutende Wandmalereien besaß), der Geschwister-Scholl-Schule am Osdorfer Born oder der Verkauf des City-Hofs auf Abriss. Durch einen solchen Umgang mit dem Gesetz wird der Denkmalschutz ausgehöhlt. Wie kann da noch der Bürger aufgefordert werden, sein Gebäude denkmalgerecht zu erhalten? Wer kontrolliert die FHH bzw. die städtischen Gesellschaften bei ihrem Umgang mit Denkmälern?

Daher lauten unsere Empfehlungen an die Politik:

  • Das Denkmalschutzamt muss unabhängig von politischer Einflussnahme sprechen dürfen, um den Denkmalgedanken glaubwürdig vermitteln zu können!
  • Der Denkmalschutz in Hamburg sollte besser ausgestattet werden! Das heißt konkret
  • o personelle Aufstockung im Denkmalschutzamt
  • o finanzielles Budget für den Denkmalrat
  • o strukturelle Förderung des Denkmalvereins
  • Die Freie und Hansestadt Hamburg muss sich an ihr eigenes Gesetz halten und vorbildhaft mit ihren Denkmälern umgehen!